Was kostet wie viel?

Alle Gebühren auf einen Blick

Abfallentsorgungsgebühren - Kosten und Gebühren in EUR

Bitte die Restmüll-, Bio- bzw. Altpapiertonne immer bereits am Vortag an die öffentliche Straße stellen!

Restmüll

pro Abfuhr
80L Müllbehälter 6,40
120L Müllbehälter 9,60
240L Müllbehälter 18,60
1100L Müllbehälter 86,50

Restmüllsack

wird von der Gemeinde ausgegeben
60L Sack 4,80

Biomüll

pro Abfuhr
80L Müllbehälter 5,80
120L Müllbehälter 8,70
240L Müllbehälter 17,30

Gelber Sack

ist während der Amtsstunden im Gemeindeamt gratis erhältlich
1 Rolle Gelber Sack Gratis

Abgabenschuldner

  • Schuldner der Abfallgebühren sind die Eigentümer der Grundstücke für welche Einrichtungen und Anlagen zur Entsorgung von Abfällen bereitgestellt werden. Steht ein Bauwerk auf fremden Grund und Boden, so ist der Eigentümer des Bauwerkes, im Falle eines Baurechtes de Inhaber des Baurechtes, Schuldner der Abfallgebühren. Miteigentümer schulden die Abfallgebühr zur ungeteilten Hand.
  • Die Gebührenschuld geht im Falle eines Eigentumsüberganges eines Grundstückes auf den neuen Eigentümer über. Der neue Eigentümer eines Grundstückes haftet mit dem Abgabenschuldner zur ungeteilten Hand für die Abfallgebühren, die für die Zeit von einem Jahr vor dem Wechsel im Eigentum zu entrichten waren.

Fälligkeit

  • Die Abfallgebühr im Abholbereich ist am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15.11. festzusetzen.
  • Die Abfallgebühr für den Müllsack ist mit Abholung bei der entsprechenden Ausgabestelle der Gemeinde Globasnitz fällig.

 

Abwasserbeseitigung - Kosten und Gebühren in EUR

Kanalanschlussbeitrag 2.543,55
Kanalbereitstellungsgebühr 165
Kanalbenützungsgebühr 2,62

Farant - Standplatzentgelt - Kosten und Gebühren in EUR

Bauern- und Marktstände "OHNE" Ausschank

Pro m²
bis 10 m² 6,00
ab 10 m² 3,00

Bauern- und Marktstände "MIT" Ausschank

Pro m²
bis 10 m² 10,00
ab 10 m² 3,00

Korbwarenaussteller

Pro m²
bis 10 m² 3,00
ab 10 m² 1,50

Luftballon-, Zuckerwatte- und Eisstände

Pro Stand 30,00

Kinderfahrgeschäfte

Pro Geschäft 120,00

Schießbuden

Pro Schießbude 50,00

Zelte/Gaststätten/Pavillons/Vereine

Pro m²
bis 100 m² 2,00
ab 100 m² 1,20
Zuschlag für Essen/Imbisse (einmalig) 40,00
Zuschlag für Getränke/Pavillons (einmalig) 80,00

Müll, WC, Strom und Wasser

für Marktstände mit Ausschank pro m²
bis 50 m² 0,70
für jeden weitern m² 0,25

Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in allen Entgelten enthalten.

Ganztagsschule - Kosten und Gebühren in EUR

Elternbeitrag

Eltern haben einen monatlichen Kostenbeitrag für den Zeitraum von September bis Juni in gleichbleibender Höhe zu bezahlen. Der Monatliche Kostenbeitrag beträgt
Betreuung von 1 Tag pro Woche 17,40
Betreuung von 2 Tage pro Woche 34,80
Betreuung von 3 Tage pro Woche 52,10
Betreuung von 4 Tage pro Woche 69,60
Betreuung von 5 Tage pro Woche 87

Essensbeitrag

Für die Verpflegung wird ein monatlicher Beitrag eingehoben
Essensbeitrag 1 Tag pro Woche 6,10
Essensbeitrag 2 Tage pro Woche 12,20
Essensbeitrag 3 Tage pro Woche 18,20
Essensbeitrag 4 Tage pro Woche 24,40
Essensbeitrag 5 Tage pro Woche 30,40

Die Kostenbeiträge sind im Voraus mittels Zahlschein oder Bankeinzug zu entrichten.

Ist ein Kind mehr als 2 Wochen pro Monat durchgehend wegen Erkarankung am Besuch verhindert, so wird der Elternbeitrag für diesen monat nach Nachweis einer ärztlichen Bestätigung zur Hälfte ermäßigt, bei einer Erkrankung von mehr als 3 Wochen pro Monat wird der Elternbeitrag zur Gänze erlassen.

Hundeabgabe - Kosten und Gebühren in EUR

Hundeabgabe

Hundeabgabe 20

Kindergartengebühren - Kosten und Gebühren in EUR

Kindergartenbeitrag

Hauptwohnsitz in Globasnitz
Kindergartenbeitrag ganztags inkl. Verpflegung 136,80
Kindergartenbeitrag halbtags inkl. Verpflegung 119,80

Kindergartenbeirag

Hauptwohnsitz nicht in Globasnitz
Kindergartenbeitrag ganztags inkl. Verpflegung 188,40
Kindergartenbeitrag halbtags inkl. Verpflegung 148,40

Kleinkinder

Für Kleinkinder von 1-3 Jahren wird zusätzlich zum Kindergartenbeitrag ein Betrag von € 23,20 eingehoben!
Kleinkind-Beitrag 23,20

Der Beitrag ist mittels Erlagschein jeden Monat im Vorhinein bis spätestens zum 15. des jeweiligen Monats zu entrichten. Die Vorschreibung der Kindergartenbeiträge erfolgt mittels Erlagschein durch die Gemeinde. Im Falle des Austrittes oder der Entlassung ist der Beitrag bis zum 15. des jeweiligen Monats zu entrichten.

Abwesenheit des Kindes berechtigt nicht zur Unterlassung der Beitragsleistung. Bei Abwesenheit des Kindes aus Krankheitsgründen ab einer Dauer von 14 Tagen wird nur der 50%-ige Beitrag verrechnet. Eine Bestätigung des Arztes ist vorzulegen. Für die Dauer eines Urlaubsaufenthaltes wird keine Ermäßigung gewährt.

Um Beitragsermäßigung oder -befreiung kann schriftlich unter Angabe der Gründe angesucht werden. Grundlage bildet das nachgewiesene monatliche Familieneinkommen inklusive Familienbeihilfe. Diesbezügliche Unterlagen sind vorzulegen. Über Beitragsermäßigungen oder -befreiung entscheidet der Gemeindevorstand.

 

ERMÄSSIGUNG DES KINDERGARTENBEITRAGES

  1. Um Beitragsermäßigung kann schriftlich unter Angabe von Gründen angesucht werden. Grundlage bildet das nachzuweisende monatliche Brutto-Haushaltseinkommen, unter Einrechnung aller Sonderzahlungen und einschließlich aller inner- und außerstaatlichen Transferleistungen. Diesbezügliche Unterlagen sind vollständig vorzulegen, ansonsten eine Beitragsermäßigung nicht in Betracht kommen kann.
  2. Eine Ermäßigung wird für den Fall gewährt, dass das anrechenbare Einkommen gemäß § 5, Punkt 1., die Ausgleichszulagenrichtsätze gem. § 293 ASVG nicht übersteigt und beträgt 20% des monatlichen Kindergartenbeitrages. Beitragsermäßigungen können frühestens ab dem der Antragstellung nächstfolgenden Monatsersten gewährt werden.
  3. Veränderungen im monatlichen Haushaltseinkommen einschließlich aller inner- und außerstaatlichen Transferleistungen sind der Gemeinde unverzüglich zu melden, ansonsten Verlust der Beitragsermäßigung eintritt.
  4. Eine Ermäßigung für Kinder unter 3 Jahren wird nicht gewährt.

Reisepass - Kosten und Gebühren in EUR

Erwachsene

und Kinder ab dem 12. Geburtstag

Normale Zustellung 75,90 Euro
Expresszustellung 100,00 Euro
Ein-Tages-Expresspass 220,00 Euro

Kinder bis zum bzw. am 2. Geburtstag

Normale Zustellung bei Erstausstellung gebührenfrei
Normale Zustellung bei Ausstellung eines weiteren Reisepasses, z.B. wegen Namensänderung 30,00 Euro
Expresszustellung 45,00 Euro
Ein-Tages-Expresspass 165,00 Euro

Kinder nach dem 2. Geburtstag

Normale Zustellung 30,00 Euro
Expresszustellung 45,00 Euro
Ein-Tages-Expresspass 165,00 Euro